Lehrgang zur staatlichen Fischerprüfung beim ASV „Fisch‍waid“ Bir‍ken‍feld

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[Stand: 15.05.2024]

Allgemeines

Der Angelsportverein „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld führt in jedem geraden Jahr und bei einer genügenden Anzahl von Bewerbern einen Vorbereitungskurs zur Erlangung des Fischereischeins durch. Die Ausbildung erfolgt nach dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz durch erfahrene und geprüfte Ausbilder.

Ausbildungsplan

Ausbildungszeiten sind vornehmlich freitags 19:00-21:00 Uhr und sonntags 10:00-12:00 Uhr.
Die Vorbesprechung zum Lehrgang wird am Dienstag, dem 3. September 2024 ab 19:30 Uhr im Ver‍eins‍heim stattfinden.

Der Unterricht besteht aus fünf Unterrichtsfächern:

  1. Gewässerkunde [GWK]
  2. Allgemeine Fischkunde [AFK]
  3. Spezielle Fischkunde [SFK]
  4. Gerätekunde [GRK] mit Praxisteil [PRX]
  5. Natur- und Gesetzeskunde [NGK]

Der folgende Plan beinhaltet vorerst nur den Zeitrahmen. Unterrichtsfächer werden noch eingefügt.


Hier kann der momentane Ausbildungsplan heruntergeladen werden.

Fischereiprüfung

Die für Rheinland-Pfalz einheitliche Fischereiprüfung wird zentral durch die untere Fischereibehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld an bis zu 4 Terminen im Jahr durchgeführt. Diese sind jeweils der erste Freitag im März, Juni, September und Dezember. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine mindestens 30stündige Teilnahme an dem Vorbereitungskurs mit einem mindestens 8stündigen Praxisteil sowie ein Mindestalter von 13 Jahren.

In der Fischereiprüfung werden 5 Themengebiete abgefragt: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Insgesamt werden 50 Fragen gestellt; 10 Fragen aus jedem Fachgebiet. Man muss mindestens 7 Fragen pro Fachgebiet richtig beantworten. Für die Beantwortung der Prüfungsfragen hat man 2 Stunden Zeit. Wurden in einem Fach weniger Fragen richtig beantwortet, wird man während der Prüfung mündlich nachgeprüft.

Hat man bestanden, erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man sich einen Fischereischein in seiner Gemeindeverwaltung ausstellen lassen kann. Dieser Fischereischein wird für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt, die im Jahr der Ausstellung beginnt und an einem 31.12. endet. Macht man also seine Prüfung im Dezember, sollte man sich den Fischereischein erst frühestens im Januar des darauffolgenden Jahres ausstellen lassen.

Downloads

Wissenstest

Zum Testen seines Wissens oder zum Üben gibt es für Android-Smartphones die aktuell gehaltene und kostenlose App "Fischereiprüfung Angelschein", in der man das Bundesland Rheinland-Pfalz auswählen kann.

Lehrgangs-Impressionen

Fischkunde
Allgemeine und Spezielle Fischkunde

Gesetzeskunde
Natur- und Gesetzeskunde

Gerätekunde
Gewässerkunde und Gerätekunde - Theo‍rie

Gerätekunde
Gerätekunde - Praxis

(Fotos: Hartmut Zeugner)